Nicht-ärztliche Psychotherapie nach Anordnung (Grundversicherung)
- Eine Kostendeckung durch die Grundversicherung ist möglich. Diese Leistung benötigt eine ärztliche Anordnung. Die Grundversicherung übernimmt bis zu 15 Sitzungen. Eine Verlängerung der Anordnung ist möglich. Es gelten leicht andere Tarife.
- Ebenso ist eine Paartherapie mit dem Anordnungsmodell möglich. Idealerweise bringen beide Partner je separat ihre ärztliche Anordnung mit. Allerdings ist es auch machbar mit der Anordnung nur eines Partners.
- Das Anordnungsmodell lohnt sich, wenn Sie eine niedrige Franchise haben oder Ihre Jahresfranchise bereits aufgebraucht ist.
- Ohne unterschriebene Anordnung und ohne Ihre elektronische Krankenkassenkarte kann keine Psychotherapie nach Anordnung durchgeführt werden.
- Anordnungsformulare kann ich Ihnen gerne per Email schicken oder nach der ersten Sitzung mitgeben.
Nicht-ärztliche Psychotherapie via Zusatzversicherungen oder privat
- Sie können die Sitzungen selbstverständlich ohne Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen selber bezahlen (privat).
- Psychotherapie wird leider zurzeit nicht mehr von allen Zusatzversicherungen vergütet, da ich als Psychotherapeut dem Grundversicherungsmodell beigetreten bin. Der Berufsverband FSP ist hier am Abklären. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenversicherung.
- Bei Zusatzversicherungen gelten die normalen Tarife.